Möchten Sie zu Lebzeiten selber bestimmen, was mit Ihren Vermögenswerten und persönlichen Gegenständen nach Ihrem Ableben geschehen soll? Ist es Ihnen ein Anliegen, dass Sachwerte wie Schmuck, Bilder oder Sammlungen in den Besitz von Ihnen im Voraus bestimmten Menschen übergehen? Vielleicht möchten Sie Enkelkinder oder nicht erbberechtigte, nahestehende Personen einen Geldbetrag  aus Ihrem Nachlass vermachen. Oder Ihnen liegt eine wohltätige Organisation besonders am Herzen, welche Sie berücksichtigen möchten.
In diesem Fall ist es unerlässlich, dass Sie Ihren Willen zu Lebzeiten in einem Testament festhalten. Wir beraten Sie bei der Aufsetzung Ihrer persönlichen letztwilligen Verfügung.